Alles Wichtige rund um das Hinweisgeberschutzgesetz und unser Portal – kompakt beantwortet.
Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Juli 2023.
Auf jeden Fall. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, profitieren kleinere Unternehmen davon: Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner können Missstände sicher melden. Außerdem wachsen viele Unternehmen schneller als erwartet – mit Zeitarbeitern, Freelancern und neuen Aufträgen wird die 50er-Grenze oft schneller erreicht, als man denkt.
Nach Eingang einer Meldung müssen Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung geben und innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen. Unser Fristen-Wächter erinnert Sie automatisch per E-Mail.
Das Gesetz verlangt einen Kanal, über den Hinweisgeber Informationen über Verstöße melden können – vertraulich und möglichst auch anonym. Ein digitales Meldeportal wie unseres erfüllt alle Anforderungen: Vertraulichkeit, Anonymität, Fristenverfolgung und sichere Kommunikation.
Bei Verstößen gegen das HinSchG drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Dazu gehört das Fehlen eines Meldekanals, das Behindern von Meldungen oder Repressalien gegen Hinweisgeber. Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung.
Wir setzen auf eine No-Log-Architektur: Es werden keine IP-Adressen gespeichert, weder in der Datenbank noch in den Server-Logs. EXIF-Daten werden automatisch aus hochgeladenen Bildern entfernt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über einen anonymen Zugangscode.
Alle Meldungen werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert – dem gleichen Standard, den Banken und Behörden verwenden. Die Übertragung erfolgt über TLS (HTTPS). Die Entschlüsselung ist nur mit dem für Sie generierten Schlüssel möglich.
Alle Daten werden auf Servern in Frankfurt am Main (Deutschland) gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Raum und unterliegt vollständig der DSGVO.
Ja. Das Meldeformular bietet optional die Möglichkeit, Kontaktdaten anzugeben. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim Hinweisgeber – standardmäßig bleibt die Meldung vollständig anonym.
Nein. Sie registrieren sich, laden Ihr Logo hoch und teilen den Link mit Ihren Mitarbeitern. Das gesamte Setup dauert unter 5 Minuten. Keine Installation, kein Server, keine IT-Abteilung nötig.
Ja! Sie können Ihr Firmenlogo hochladen, Ihre Unternehmensfarben definieren und erhalten eine individuelle URL (z.B. hinschg-portal.de/ihre-firma). Das Portal sieht so aus wie ein eigenes System.
Nach der Einrichtung erhalten Sie einen individuellen Link (z.B. hinschg-portal.de/ihre-firma) und ein herunterladbares Prüfsiegel. Fügen Sie den Link und das Siegel in Ihr Intranet, Impressum oder Ihre Unternehmenswebsite ein.
Ja. Im Starter-Plan können bis zu 3 Admins gemeinsam auf das Dashboard zugreifen. Im Professional-Plan sind unbegrenzte Admin-Accounts möglich, inklusive Rollenmanagement und Zugriffsrechte.
Ja! Beide Pläne können 14 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte getestet werden. Sie können in dieser Zeit den vollen Funktionsumfang nutzen und dann entscheiden, ob Sie ein Abo abschließen möchten.
Der Starter-Plan kostet 29€/Monat und enthält alle Kernfunktionen inklusive Verschlüsselung, anonymem Chat und Fristen-Wächter. Der Professional-Plan kostet 79€/Monat und bietet zusätzlich unbegrenzte Admins, Analyse-Dashboard, Audit-Log, Passkeys und mehr.
Ja. Unternehmen unter 50 Mitarbeitern können den Code KLEIN50 verwenden und erhalten 50% Rabatt auf den ersten Monat.
Ja. Das Abonnement ist monatlich kündbar – ohne Mindestlaufzeit und ohne versteckte Kosten. Nach der Kündigung bleibt Ihr Zugang bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden.