Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.
Seit Juli 2023 drohen empfindliche Strafen bei fehlendem oder mangelhaftem Meldekanal.
Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung des HinSchG.
Öffentliche Bekanntmachung des Verstoßes durch die Aufsichtsbehörde.
Einrichten in 5 Minuten. Rechtskonform ab dem ersten Tag.
Ihr Mitarbeiter beschreibt den Vorfall, wählt eine Kategorie und lädt Beweise hoch – vollständig anonym.
Alle Meldungen werden mit militärischer Verschlüsselung gespeichert. Keine IP-Adressen in den Logs.
Kommunizieren Sie über einen sicheren Chat mit dem Hinweisgeber – ohne seine Identität zu kennen.
Automatische Überwachung der 7-Tage und 3-Monats-Fristen mit E-Mail-Erinnerungen.
Übersichtliches Dashboard mit Fallverwaltung, Status-Ampel, PDF-Export und interner Notiz-Funktion.
Eigenes Logo, Firmenfarben und individuelle URL. Sieht aus wie Ihr eigenes System.
Wählen Sie Ihren Plan und erstellen Sie Ihren Account in wenigen Minuten.
Laden Sie Ihr Firmenlogo hoch und wählen Sie Ihre Unternehmensfarben.
Fügen Sie den Portal-Link in Ihr Impressum oder Intranet ein. Das war's.
Keine Kompromisse bei Datenschutz und Sicherheit – das ist unser Versprechen.
Militärstandard-Verschlüsselung für jede einzelne Meldung. Entschlüsselung nur mit Ihrem individuellen Schlüssel.
Keine IP-Adressen in den Logs, keine Tracking-Cookies, keine EXIF-Daten in Uploads. Anonymität by Design.
Server am Standort Frankfurt am Main – Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU, 100% DSGVO-konform.
Wir nutzen nur auditierte, offene Verschlüsselungsbibliotheken – keine proprietären Black-Boxes.
Keine versteckten Kosten, keine Einrichtungsgebühr.
Für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter
Keine Kreditkarte erforderlich
Für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter
Keine Kreditkarte erforderlich
Die gesetzliche Pflicht beginnt bei 50 Beschäftigten – aber es gibt gute Gründe, auch darunter ein Hinweisgebersystem einzurichten:
Zeitarbeit, Freelancer, Lieferanten – oft wird die 50er-Grenze erreicht, ohne dass man es direkt merkt. Dann sind Sie bereits vorbereitet.
Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner wollen wissen, dass sie Missstände sicher melden können – unabhängig von der Unternehmensgröße.
In kleinen Teams bleiben Konflikte oft unausgesprochen. Ein anonymer Kanal gibt Ihnen die Chance, Probleme zu lösen, bevor sie eskalieren.
KLEIN50
beim Abo-Abschluss.
Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Juli 2023.
Wir setzen auf eine No-Log-Architektur: Es werden keine IP-Adressen gespeichert, weder in der Datenbank noch in den Server-Logs. EXIF-Daten werden automatisch aus hochgeladenen Bildern entfernt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über einen anonymen Zugangscode.
Alle Meldungen werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert – dem gleichen Standard, den Banken und Behörden verwenden. Die Übertragung erfolgt über TLS (HTTPS). Die Entschlüsselung ist nur mit dem für Sie generierten Schlüssel möglich.
14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. In 5 Minuten eingerichtet.
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